Du interessierst dich für eine Leistung?
Gern bin ich für dich da!
Um dir maßgeschneiderte Hilfe bieten zu können, benötige ich präzise Informationen. Teile mir mit, wonach du suchst und du erhältst die bestmögliche Unterstützung.
Alle Termine können persönlich, oder auch schriftlich erfolgen bzw. eine Kombination von beidem sein.
Ein kostenloses Vorgespräch bzw. eine "Schnuppereinheit" in der Lernwerkstatt zum Kennenlernen, Fragen beantworten und Ablauf klären ist gerne jederzeit möglich und erwünscht. Dies dauert ca. 15-25 Minuten. Es ist sehr schön, wenn wir einen ersten Eindruck voneinander bekommen können und sehen, ob die Chemie zwischen uns beiden stimmt.
Kurzfristig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
Preisanpassung ab 1. Januar 2026
Zum Jahreswechsel passen sich meine Preise an die gestiegenen Kosten an. Die aktuellen Preise kannst du der Homepage entnehmen.
Für dich als Bestandskunde gilt: Dein bisheriger Preis bleibt für das gesamte Jahr 2026 bestehen. Erst ab Januar 2027 gilt für dich der neue Preis. So hast du Planungssicherheit und ich kann mich bei dir für dein Vertrauen bedanken.

Lerntherapie
Lerntherapie als Selbstzahler
- Legasthenie
- Dyskalkulie
- Lese-/ Rechtschreibtraining
- Rechenschwäche
- LRS im pädagogisch/ schulischer Bereich o. Teilleistungsstörung
je Termin - 50 Minuten
inkl. Zugang zu MC - Deutsch & Mathe 1. - 4. Klasse und FrontRead
69 €
Testung ca. 1,5 Std. mit der AFS-Methode inkl. pädagogischem Gutachten
99 €

Elterngespräch
Elternberatung/Elterngespräch
- Lernschwierigkeiten
- Verhaltensschwierigkeiten
- AD(H)S
- usw.
je Termine - 45 Minuten
45 €

Lerncoaching
Lerncoaching
mögliche Themen:
- innere Ressourcen
- Lernstrategien
- Motivation
- Konzentration
- Selbsteinschätzung
- Prüfungskompetenz
- Gehirn & Lernen
- Lernorganisation
- Selbstverantwortung & Unterstützung
10er Block - je 50 Minuten
379 €
Einzelstunde - je 50 Minuten
46 €
Achtung:
Die Therapie und das Coaching sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit privat in Rechnung gestellt.
Durch Anerkennung beim KJA Landshut Land können Einzelfallleistungen für eine Lerntherapie beim Jugendamt abgerechnet werden, wenn § 35a SGB VII erfüllt ist.







